Service
Nachfolgend eine Übersicht zu weiteren Services
- Steuerbrechnungen
- Übersicht über die Seiten der Finanzverwaltung - OFD-Niedersachsen
- Interaktive Abgabenrechner – Bundesfinanzministerium
- Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen, Aufbewahrungsfristen und weitere Rechtsauskünfte - IHK-Siegen
- Ausstellen von Rechnungen i.S. der §§ 14, 14a UStG und Vorsteuerabzug (OFD-Niedersachsen)
- Elsteronline – das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung
- Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung - Informationen des Justizministeriums NRW
Abfrage einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-ID)
Der Vorsteuerabzug steht Unternehmern nur aus den Lieferungen/Leistungen bestehender Unternehmen zu. Damit Sie nicht Opfer einer Täuschung über die Unternehmereigenschaft des Leistenden – mit der möglichen Folge der Versagung des Vorsteuerabzugs – werden, empfehlen wir Ihnen die USt-ID Ihres Geschäftspartners zu überprüfen. Eine gültige UST-ID gilt als Indiz für ein existierendes Unternehmen.
- Bestätigung der Gültigkeit von ausländischen USt-Identifikationsnummern - Bundesamt für Finanzen
- Bestätigung der Gültigkeit von ausländischen und deutschen USt-Identifikationsnummern
Hinweis: die Sprache kann in der oberen rechten Ecke auf „Deutsch“ umgestellt werden.
Achtung: Sofern die Unternehmereigenschaft des Geschäftspartners nicht zweifelsfrei erwiesen ist und sich aus den Unterlagen Zweifel aufdrängen ist besondere Vorsicht geboten. Dem Buch- und Belegnachweis kommt dann eine besondere Bedeutung zu.