Honorar
Die Vergütung
Die Vergütung der Steuerberater ist in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), einem Bundesgesetz, geregelt. Hierin wird zwischen zwei Gebührenarten unterschieden: der Wertgebühr und der Zeitgebühr. Unsere Honorare erläutern wir Ihnen gerne ausführlich.
Die Wertgebühr
Für den überwiegenden Teil der Tätigkeiten ist in der StBGebV die Wertgebühr vorgesehen. Die festzusetzende Wertgebühr berechnet sich indem ausgehend vom individuellen Gegenstandswert (z. B. der Summe der Einkünfte) die volle Wertgebühr bestimmt, und hierauf in Abhängigkeit von der Art der Leistung, dem Leistungsumfang und der Schwierigkeit eine /20-tel bzw. /10-tel Gebühr angesetzt wird.
Die Zeitgebühr
Einige Tätigkeiten, wie beispielsweise die Prüfung von Steuerbescheiden, die Teilnahme an Prüfungen oder sonstige Beratungen für die der Gesetzgeber keinen Gegenstandswert vorgesehen hat werden mit einer Zeitgebühr abgerechnet. Je nach Mitarbeiter ergeben sich hierbei unterschiedliche Stundensätze.